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Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen bilden zusammen mit den im Bestellformular („Formular“) aufgeführten Bedingungen und den durch Verweis einbezogenen Plänen, Spezifikationen oder anderen Dokumenten in ihrer durch ein späteres autorisiertes Schreiben des Käufers geänderten Fassung den gesamten Vertrag („Bestellung“) zwischen Quest Software Inc. sowie ihren Tochtergesellschaften („Käufer“) und dem Lieferanten. Sofern vom Lieferanten in Verbindung mit der Bestellung oder dem Angebot des Lieferanten eingereichte Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, technische Produktbeschreibungen oder andere ähnliche beschreibende Materialien durch Verweis einbezogen werden, ersetzen diese nicht etwaige gegenteilige Anforderungen des Käufers, sondern bilden, soweit diese Materialien nicht im Widerspruch zu den Anforderungen des Käufers stehen, einen Teil der Grundlage dieser Vereinbarung. Sofern diese Bestellung als Angebot zu verstehen ist, wird die Annahme durch dieses Angebot ausdrücklich auf die Bedingungen dieses Angebots beschränkt, wobei abweichende oder zusätzliche Bedingungen in einer Antwort auf dieses Angebot hiermit abgelehnt werden. Sofern diese Bestellung als Annahme eines Angebots zu verstehen ist, ist diese Annahme ausdrücklich an die Zustimmung des Angebotsstellers zu allen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen geknüpft, die in dieser Bestellung enthalten sind oder auf die in dieser Bestellung verwiesen wird. Sofern diese Bestellung als Bestätigung eines bestehenden Vertrages zu verstehen ist, vereinbaren die Parteien, dass diese Bestätigung die ausschließlichen Bedingungen eines zwischen den Parteien bestehenden Vertrages darstellt. Diese Bestellung gilt als vom Lieferanten angenommen, wenn der Käufer ein Schreiben, einschließlich eines per Fax oder mit anderen elektronischen Übertragungsmitteln übermittelten Schreibens, erhält, in dem die Annahme bestätigt wird, oder wenn einer der folgenden Umstände eintritt: (i) Versand der Waren oder eines Teils davon; (ii) Beginn der Arbeiten vor Ort oder (iii) Erbringung von Dienstleistungen gemäß dieser Bestellung.

2. Elektronische bzw. Faxübertragung

Wird diese Bestellung per Fax oder auf anderem elektronischem Wege übermittelt, so hat diese Übermittlung die rechtliche Bedeutung eines ordnungsgemäß ausgefertigten Originals, das dem Lieferanten zugestellt wird, jedoch nur, wenn die Sendekopfzeile auf dem Formular den Vermerk „Quest Software Inc.“ enthält.

3. Zahlung

Die Skontobedingungen sind im Formular aufgeführt. Sind keine Bedingungen angegeben, so ist der Nettobetrag innerhalb von 60 Tagen nach dem jeweils zum späteren Zeitpunkt eintretenden Ereignis zu zahlen: (i) Lieferung und Abnahme der den Bedingungen dieser Bestellung entsprechenden Waren oder sonstigen Leistungen und (ii) Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung (Hinweis: Vom Lieferanten erhaltene nicht ordnungsgemäße Rechnungen werden unbezahlt zurückgesendet). Sofern in der Bestellung nicht anderweitig festgelegt, versteht sich der Preis einschließlich aller anwendbaren Steuern und Abgaben. Sofern im Formular nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, haftet der Käufer nicht für Versand- und Bearbeitungsgebühren, Treibstoffzuschläge oder ähnliche Kosten.

4. Zeit

Können Liefer- oder Fertigstellungstermine nicht eingehalten werden, so hat der Lieferant den Käufer unverzüglich darüber zu informieren. Eine solche Benachrichtigung stellt jedoch keine Änderung der Liefer- oder Fertigstellungsbedingungen dieser Bestellung dar, es sei denn, der Käufer ändert diese Bestellung schriftlich. Wird ein Artikel nicht zum vereinbarten Termin geliefert oder ein Teil der Arbeiten nicht zu diesem Termin fertiggestellt, kann der Käufer nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung an den Lieferanten entweder einen neuen Termin genehmigen oder diese Bestellung stornieren und die betreffenden Waren oder Arbeiten anderweitig beschaffen. In beiden Fällen haftet der Lieferant gegenüber dem Käufer für alle dem Käufer daraus entstehenden Verluste. Der einzige Rechtsbehelf des Lieferanten bei einer durch den Käufer verursachten Verzögerung besteht in einer Verlängerung der Frist für die Erfüllung durch den Lieferanten, die der Zeitspanne der durch den Käufer verursachten Verzögerung entspricht. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichtlieferung oder Nichtfertigstellung oder aus Liefer- oder Fertigstellungsverzögerungen ergeben, die ausschließlich auf nicht vom Lieferanten verursachte oder nicht von ihm zu vertretende Streiks sowie auf nicht vom Lieferanten verursachte oder nicht von ihm zu vertretende Aussperrungen, Brände, Krieg oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. DER ZEITPUNKT DER LIEFERUNG UND/ODER DER AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN IST VON WESENTLICHER BEDEUTUNG FÜR DIESE BESTELLUNG.

5. Mangelhafte Erfüllung und Streitigkeiten

Zusätzlich zu anderen gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen behält sich der Käufer das Recht vor, Waren abzulehnen oder frühere Annahmen zu widerrufen und die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, wenn der Lieferant die Waren ganz oder teilweise nicht gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Bestellung liefert oder Arbeiten nicht entsprechend ausführt. Die Annahme eines Teils der Bestellung verpflichtet den Käufer nicht zur Annahme künftiger Lieferungen oder Arbeiten und entzieht ihm nicht das Recht, bereits angenommene Waren zurückzugeben. Sofern sich der Käufer in Bezug auf eine bestimmte Streitigkeit nach eigenem Ermessen dafür entscheidet, werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Bestellung ergeben, durch ein Schiedsverfahren im US-Bundesstaat Kalifornien gemäß den Regeln der American Arbitration Association beigelegt. Alle anderen Streitigkeiten werden ausschließlich vor dem Gericht von Orange County im US-Bundesstaat Kalifornien verhandelt und entschieden. KÄUFER UND VERKÄUFER VERZICHTEN AUF IHR RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN BEZUG AUF ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER BESTELLUNG ERGEBEN.

6. Gewährleistung

Der Lieferant gewährleistet ausdrücklich, dass (i) alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren neu und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und die bestellte Qualität, Größe und Abmessungen aufweisen und dass (ii) die im Rahmen dieser Bestellung ausgeführten Arbeiten allen Plänen, Spezifikationen und anderen Unterlagen entsprechen, die Bestandteil dieser Bestellung sind. Ungeachtet jeglicher Einschränkung der Gewährleistung sichert der Lieferant ferner zu, dass die Lieferung, Qualität und Gebrauchstauglichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch das Auftreten eines Schaltjahres weder ganz noch teilweise beeinträchtigt, gestört oder unterbrochen wird. Diese ausdrücklichen Gewährleistungen bleiben durch die Annahme oder Zahlung durch den Käufer unberührt. Diese Bestellung umfasst durch Verweis sämtliche Bestimmungen des Uniform Commercial Code, wie er vom US-Bundesstaat Kalifornien angenommen wurde („UCC“), der dem Käufer jeglichen Schutz für Waren bietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jeglichen Gewährleistungsschutz (ausdrücklich oder stillschweigend) und alle Rechtsbehelfe des Käufers gemäß dem UCC. Für sämtliche Waren und Arbeiten gelten darüber hinaus alle strengeren Gewährleistungen, die in der Bestellung oder in anderen durch Verweis einbezogenen Unterlagen angegeben sind.

7. Verlustrisiko

Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, werden alle Waren FOB an den im Formular angegebenen Bestimmungsort geliefert. Das Verlustrisiko geht erst dann auf den Käufer über, wenn die in dieser Bestellung genannten Waren tatsächlich vom Käufer an dem in dieser Bestellung angegebenen Bestimmungsort entgegengenommen und abgenommen werden. Der Lieferant übernimmt die volle Verantwortung für die Verpackung, Kistenverpackung, Kennzeichnung, den Transport und die Haftung für Verlust und/oder Beschädigung, auch wenn sich der Käufer bereit erklärt hat, Fracht-, Express- oder andere Transportkosten zu übernehmen.

8. Freistellung und Schadloshaltung

Der Lieferant erklärt sich ab dem Datum dieser Bestellung damit einverstanden, den Käufer, seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie alle ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren und Vertreter („freigestellte Partei“) von und gegen alle Ansprüche und Haftungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, unabhängig davon, von wem ein solcher Anspruch oder eine solche Haftung geltend gemacht wird, und zwar für Personenschäden (einschließlich Tod) oder Verluste oder Beschädigungen von Eigentum oder anderweitig, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung, dem Besitz oder dem Eigentum an den Waren oder aus den vom Lieferanten gemäß dieser Bestellung zu erbringenden Dienstleistungen ergeben können.

In Bezug auf die Verpflichtung des Lieferanten zur Verteidigung ist der Käufer berechtigt, den Rechtsbeistand auszuwählen, den der Lieferant zur Verteidigung einer freigestellten Partei heranzieht, vorbehaltlich der Zustimmung des Lieferanten zu den Qualifikationen dieses Rechtsbeistands und der Angemessenheit der Stundensätze des Rechtsbeistands im Vergleich zu den Sätzen von Rechtsanwälten mit ähnlicher Erfahrung und Qualifikation in dem betreffenden Rechtsgebiet und in der Gerichtsbarkeit, in der der Anspruch entschieden wird. Entscheidet sich der Käufer nach eigenem Ermessen dafür, zusätzlich oder anstelle des vom Lieferanten zu stellenden Rechtsbeistands einen separaten Rechtsbeistand heranzuziehen, so sind alle dem Käufer für diesen separaten Rechtsbeistand entstehenden Kosten und Auslagen vom Käufer zu tragen, und der Lieferant ist verpflichtet, mit dem Käufer und seinem separaten Rechtsbeistand bei der Untersuchung und Abwehr solcher Ansprüche oder Klagen angemessen zusammenzuarbeiten. Der Lieferant darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Ansprüche oder Handlungen, die zu Ansprüchen führen, in einer Weise regeln oder durch einen Vergleich beilegen, die oder der dem Käufer irgendwelche Einschränkungen oder Verpflichtungen auferlegt. Entscheidet sich der Käufer dafür, vom Lieferanten die Verteidigung gegen einen Anspruch gemäß diesem Abschnitt zu verlangen, und versäumt es der Lieferant oder lehnt es ab, die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der entsprechenden Benachrichtigung zu übernehmen, so kann der Käufer die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch auf Rechnung und Risiko des Lieferanten übernehmen, wobei alle damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten letztendlich als eine Haftung des Lieferanten betrachtet werden. Die hierin enthaltenen Rechte der freigestellten Parteien auf Freistellung gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten, die die freigestellte Partei kraft Gesetzes, nach Billigkeit oder anderweitig hat.

9. Abtretung bzw. Unterauftragsvergabe

Keine der Parteien ist berechtigt, diese Bestellung oder die sich aus dieser Bestellung ergebenden Vorteile ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abzutreten, und, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, unterliegen die Rechte des Abtretungsempfängers allen Aufrechnungen, Gegenforderungen und anderen vergleichbaren Rechten, die sich aus dieser Bestellung ergeben. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Käufer berechtigt, diese Bestellung oder alle sich aus dieser Bestellung ergebenden Vorteile ohne die Notwendigkeit der Einholung einer Zustimmung an ein verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft des Lieferanten oder an einen Nachfolger nach einer Fusion, einem Erwerb, einem Verkauf von Vermögenswerten oder einem Kontrollwechsel oder an ein verbundenes Unternehmen des Käufers abzutreten. Der Lieferant darf, außer im Falle von Rohstoffen, Guss-, Schmiede- oder groben Schweißkonstruktionen oder handelsüblichen Waren, oder sofern der Käufer nicht anderweitig schriftlich zugestimmt hat, die Arbeiten an den gemäß dieser Bestellung zu liefernden Materialien oder zu erbringenden Dienstleistungen nicht übertragen oder an Unterauftragnehmer vergeben.

10. Versicherungen

Der Lieferant hat im Zusammenhang mit der Bestellung auf eigene Kosten den folgenden Versicherungsschutz abzuschließen und während der Laufzeit dieser Bestellung aufrechtzuerhalten:

  • Eine Arbeitsunfallversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme, die alle leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Lieferanten absichert, die in irgendeiner Weise an der Bestellung beteiligt sind, sowie eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünfhunderttausend US-Dollar (500.000 USD). Der Lieferant hat von seinen Vertretern, Unterlieferanten und Unterauftragnehmern, die in irgendeiner Weise an der Bestellung beteiligt sind, zu verlangen, dass sie dieselbe Versicherung unterhalten, die gemäß diesem Dokument vom Lieferanten gefordert wird.
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit umfassender Deckung für Sachschäden, Personenschäden und abgeschlossene Betriebsvorgänge mit einer Deckungssumme von mindestens zwei Millionen US-Dollar (2.000.000 USD) pro Schadensfall und insgesamt in Bezug auf Personen-, Todes- oder Sachschäden.
  • Sofern diese Bestellung professionelle Dienstleistungen vorsieht, eine Berufshaftpflichtversicherung, einschließlich für Fehler und Unterlassungen, mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million US-Dollar (1.000.000 USD) pro Schadensfall und einer Million US-Dollar (1.000.000 USD) insgesamt.
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Betrieb aller vom Lieferanten oder seinen Beauftragten im Zusammenhang mit dieser Bestellung genutzten Kraftfahrzeuge abdeckt, mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million US-Dollar (1.000.000 USD) als Combined-Single-Limit-Deckung für Personen-, Todes- und Sachschäden.

Alle diese Versicherungen müssen von Versicherungsgesellschaften mit einem AM Best-Rating von „A“ oder höher und einem Finanzkraft-Rating von VII oder höher oder gleichwertigen Ratings einer unparteiischen, allgemein anerkannten Rating-Agentur ausgestellt werden, wobei diese Gesellschaften über eine Zulassung oder Genehmigung zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verfügen müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Quest Software Inc. als zusätzlichen Versicherungsnehmer benennen und als primäre Deckung und nicht als Beitrag zu oder über einen Versicherungsschutz hinaus, den der Käufer möglicherweise hat, abgeschlossen werden. Auf Verlangen hat der Lieferant dem Käufer eine aktuelle Versicherungsbescheinigung für jede der vorstehend genannten Versicherungen vorzulegen. Der im Rahmen dieser Bestellung gewährte Versicherungsschutz begrenzt oder beschränkt in keiner Weise die Haftung des Lieferanten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung ergibt. Eine solche Versicherung darf weder gekündigt noch beendet werden, ohne dass dies zehn (10) Tage vorab schriftlich mitgeteilt wird.

11. Überprüfung von Aufzeichnungen

Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass der Käufer oder einer seiner ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter bis zum Ablauf von zwei (2) Jahren nach der letzten Zahlung im Rahmen dieser Bestellung das Recht auf Einsichtnahme in alle einschlägigen Bücher, Dokumente, Unterlagen und Aufzeichnungen des Lieferanten hat, die mit Transaktionen im Zusammenhang mit dieser Bestellung in Verbindung stehen, soweit dies erforderlich ist, um die Art und den Umfang der im Rahmen dieser Bestellung angefallenen Kosten zu überprüfen. Die vorstehenden Ausführungen finden keine Anwendung, wenn der Wert dieser Bestellung einen Betrag von Tausend US-Dollar (1.000 USD) nicht übersteigt.

14. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Der Lieferant verpflichtet sich, alle geltenden bundesstaatlichen, einzelstaatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

15. Kündigung ohne Angabe von Gründen

Der Käufer ist nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen berechtigt, diese Bestellung jederzeit ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass gegenüber dem Lieferanten eine Haftung für entgangene Gewinne oder sonstige Kosten oder Verluste entsteht, die über die anteilige Höhe des Kaufpreises für die vor Ort ausgeführten Arbeiten oder gelieferten Waren hinausgeht. Die fällige Zahlung ist ein Prozentsatz des Kaufpreises, der dem Prozentsatz der ausgeführten Arbeiten und/oder den im Kaufpreis angegebenen Stückpreisen für die gelieferten Waren entspricht. Die Gewährleistungen des Lieferanten und seine Haftung für fehlerhafte oder nicht konforme Arbeiten oder Waren bleiben auch nach der Kündigung in vollem Umfang bestehen und wirksam.

17. Anforderungen an Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen und/oder Daten, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten oder erlangen, vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

18. Sonstiges

Die Parteien übernehmen hiermit die Anforderungen von 41 C.F.R. 60-1.4 (a) (7), 60-250.5 und 60-741.5, falls anwendbar.